AGB

 

1. Geltungsbereich

 

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern sowie Ferienwohnungen – nachfolgend nur noch als „Pension“ bezeichnet – zur Beherbergung sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension.

 

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nicht gestattet.

 

1.3. Nichtraucherzimmer
Unsere Zimmer in der Pension Altstadt Mönch / Ferienwohnungen „Am Kütertor“ sind strikte Nichtraucherzimmer. Sollten Gäste dennoch im Zimmer rauchen, beteiligen wir den Zimmergast an den Reinigungskosten (Gardinen, Mobiliar, Teppich usw.) mit 180,- Euro. Kann das Zimmer wegen des starken Rauchgeruchs trotz Reinigung im Anschluss nicht vermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht in Rechnung gestellt.

 

2. Vertragsabschluss, Vertragspartner

 

2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch die Pension zustande. Der Gast erhält eine verbindliche Buchungsbestätigung. Telefonische Buchungen bedürfen der schriftlichen Rückbestätigung des Gastes.

 

2.2. Vertragspartner sind die Pension und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 

3. Leistung, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

 

3.1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte.

 

3.3. Die vereinbarten Preise schließen die bei Buchung gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Ändert sich die Mehrwertsteuer im Buchungszeitraum wird diese angepasst.

 

3.4. Die Preise werden von der Pension geändert, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.

 

3.5. Rechnungen der Pension sind bei Abreise in bar zu begleichen. Rechnungen der Ferienwohnungen sind nach Abzug der Anzahlung bei Anreise in bar zu begleichen. Die Pension ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Pension der eines höheren Schadens vorbehalten.

 

3.6. Die Gäste der Ferienwohnungen leisten nach Buchung eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises. Diese ist innerhalb von 3 Tagen zur Akzeptanz der Buchung zu entrichten.

 

3.7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder mindern.

 

4. Rücktritt des Kunden - Abbestellung, Stornierung

 

4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

 

4.2. Der Pension steht es frei, den ihr entstandenen und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Gast ist dann verpflichtet, folgende Sätze des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen:

 

Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn 10% des Mietpreises,
Rücktritt 44 Tage bis 33 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises,
Rücktritt 32 Tage bis 22 Tage vor Mietbeginn 60% des Mietpreises,
Rücktritt 21 Tage bis 12 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises,
Rücktritt 11 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn 90% des Mietpreises.

 

5. Rücktritt der Pension

 

5.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Pension zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

5.2. Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden;
die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann.

 

5.3. Die Pension hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

5.4. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

 

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

 

6.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

 

6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 

6.3. Nimmt der Gast gebuchte Zimmer erst verspätet in Anspruch oder gibt die Inanspruchnahme vor Vertragsablauf auf, so hat er der Pension gegenüber den entstandenen Schaden wie unter Punkt 4 Rücktritt des Gastes beschrieben zu ersetzen.

 

6.4. Check-out am Abreisetag ist bis spätestens um 10.30 Uhr.

 

6.5. Stellt die Pension aus Gründen, die sie selbst zu vertreten hat, dem Gast gebuchte Zimmer nicht zur Verfügung, so ist die Pension berechtigt, dem Gast ein anderes, vergleichbares Quartier in einem anderen Haus zuzuweisen. Dabei trägt die Pension nur die eventuell anfallenden Mehrkosten zwischen vereinbartem Logispreis und dem tatsächlichen Zimmerpreis des Ersatzquartiers. Lehnt der Gast die Unterbringung in einem anderen Haus ab, erlöschen seine Ansprüche. Weitere Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen.

 

7. Haftung der Pension

 

7.1. Die Pension haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Pension zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

7.2. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Pension.

 

7.3. Nachsendung auf Wunsch des Gastes erfolgen gegen Entgelt und ohne Schadenersatzansprüche, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

 

8. Schlussbestimmungen

 

8.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingung für die Gastaufnahme haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

 

8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension.

 

8.3. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Pension. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des §38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pension.

 

8.4. Es gilt deutsches Recht.

 

8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.